
angeborene Rechte, Rechte, die jedem Menschen ohne staatliche Verleihung kraft seiner menschlichen Natur zustehen, z. B. die Menschenwürde (Grundrechte).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rechte, die jedem Menschen nur aus seiner menschlichen Natur heraus zustehen, wie das Recht auf Leben oder die Menschenwürde (Grundrechte) .
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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